SAP Add-on
Qualifizierte Umsatzsteuer-ID-Prüfung
Beschreibung
Automatisch prüfen & bequem dokumentieren
Unser SAP Add-on “Qualifizierte USt.-ID-Prüfung” stößt eine automatische Prüfung an, wenn Sie definierte Felder im Debitorenstamm anlegen oder ändern (Adressdaten, Firmenbezeichnung etc.) und wenn Sie einen Kundenauftrag oder eine Lieferung anlegen.
Zur Prüfung greift das System im Hintergrund auf Webportale der länderspezifischen Steuerprüfdienste zu, oder nutzt den Cloud-Service der All for One mit Anbindung an das VIES der Europäischen Union. Dieser prüft per Schnittstelle die Gültigkeit der hinterlegten USt.-ID-Nummer, darüber hinaus auch den Firmennamen inkl. Rechtsform, Firmenort, PLZ und Straße.
Das Ergebnis dieser qualifizierten Prüfung wird direkt im SAP-System angezeigt: auf Wunsch entweder als Ampelsignal oder in einem Pop-Up-Fenster. Neben der automatisierten Prüfung können Sie die Prüfung auch manuell anstoßen, beispielsweise für eine erneute Prüfung von bearbeiteten Stammdaten oder bei einer Massenprüfung.
Aktivservice – zukunftssicher und SAP S/4HANA-ready
Mit unserem Aktivservice verpassen Sie kein Update mehr und sind immer auf dem neuesten Stand, auch hinsichtlich Ihres Wechsels zu SAP S/4HANA. Neben systemtechnischen und Sicherheitsaktualisierungen entwickeln wir unser Add-on stetig weiter.
3 gute Gründe für die USt.-ID-Prüfung
Identifikation & Integration
Regelmäßige Prüfung
Auf Nummer sicher
Funktionen & Vorteile
- Nie wieder USt.-ID-Prüfungen verpassen, denn die Prüfung wird automatisiert angestoßen
- Prüfung über Server des BZSt (Deutschland), des BMF (Österreich), sowie der Europäischen Union, sodass deutsche Ust.-IDs geprüft werden können und ein zweiter Service zur Verfügung steht
- Qualifizierte Prüfung inkl. Firmenname, Rechtsform, Straße, PLZ
- Manuell ausführbare Massenprüfung
- Programm zur nachträglichen Korrektur, falls der Server des Bundeszentralamts für Steuern nicht zur Verfügung steht
- Customizing-Funktionalität für kundenindividuelle Einstellung des Prüfprogramms
- Systemtechnisch zukunftssicher, da ECC- und S/4- kompatibel
- Updates mit automatischer Info per E-Mail bei Anpassungen an der Schnittstelle (Aktivservice)
Rechtskonform handeln
Sie liefern an Unternehmen im EU-Ausland und sind verpflichtet, die „Unternehmereigenschaft" Ihrer Kunden sicherzustellen?
Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen unterliegt seit dem 01. Januar 2020 verschärften Voraussetzungen: Eine USt-ID-Prüfung über die "Zusammenfassende Meldung" (ZM) genügt nicht, da zum Zeitpunkt der Prüfung die Ware meist bereits fakturiert und verschickt ist. Unter Umständen drohen Ihnen Umsatzsteuer-Nachforderungen. Außerdem: Bei Nichtaufzeichnung einer (gültigen) USt.-ID-Nr. des Abnehmers durch den Lieferer wird die innergemeinschaftliche Lieferung zwingend steuerpflichtig.
*in Deutschland gilt § 6a Abs. 4 UStG, in Österreich gilt Art 7 UStG.